Das System Kirchgeld
An der Geschichte von Thomas M. kann man sehen, wie das System „Kirchgeld bei eigenem Einkommen des Kirchenmitglieds“ trotz gegenteiliger Vorgaben des BVerfG funktioniert:
- Die Kirchen beherrschen die Kommunikation über die Rechtslage beim besonderen Kirchgeld. Und die haben keinerlei Interesse daran, dass die Vorgaben des BVerfG wie „mangels eigenen Einkommens kirchensteuerfrei“ transparent oder gar breiter bekannt werden. Es wird verschwiegen, verunklart und beschönigt. Das Kirchgeld soll zur Normalität werden, ohne dass einer merkt was wirklich gilt.
- Die Kirchensteuergesetze der Länder lassen eine solche kirchliche Besteuerung entgegen BVerfG zu.
- Die Rechtslage wirkt plausibel, weil die Gerichte regelmäßig die landesrechtlichen Bestimmungen sowie die Pauschalierungsfragen in den Vordergrund rücken, die aber immer nur für den Fall des einkommenslosen Kirchenmitglieds verfassungskonform sind.
- Die übergeordneten bundesrechtlichen Festlegungen des BVerfG von 1965 zur kirchlichen Besteuerung bei glaubenverschiedener Ehe werden regelmäßig versteckt und häufig übergangen.
- Die Finanzverwaltungen kümmern sich aufgrund des Einvernehmens der obersten Finanzbehörden der Länder nicht um die Rechtslage lt. BVerfG. In den Steuerbescheiden erscheint das Kirchgeld schon wie eine Regelbesteuerung bei glaubensverschiedener Ehe.
- Der Streitwert beträgt beim besonderen Kirchgeld zumeist nur wenige hundert Euro. Da verliert entweder der Anwalt (wegen zu geringer Gebühren) oder der Kläger (wegen zu hoher Anwaltskosten) recht schnell die Lust an der Klage. Die unteren Instanzen können urteilen wie sie lustig sind, und die oberen erklären die Formalia für rechtens. Die Fristen für Klageerhebung sowie Nichtzulassungsbeschwerde sind mit vier Wochen eher knapp, die Hürden hoch.
Also zahlen die Leute, solange sie nicht aus der Kirche austreten – Jahr um Jahr.
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Was kann man tun?
Wie Kap. I 2.6 und in Kap. IV Handlungsmöglichkeiten näher ausgeführt, gibt es Möglichkeiten, etwas zu tun, wenn auch begrenzte:
- Alleinverdiener können sich nicht realistisch gegen das besondere Kirchgeld wehren.
- Der Beitritt zu einer Weltanschauungsgemeinschaft hilft nur in Bayern das besondere Kirchgeld zu vermeiden, evtl. auch Hessen oder Saarland.
- Doppelverdiener haben u.E. eine Chance erfolgreich gegen das besondere Kirchgeld zu klagen, wenn die Klage klug angesetzt ist. Man muss aber damit rechnen, dass die Gerichte sich nicht an die Rechtslage halten und willkürlich urteilen, um der Kirche das Kirchgeld zu erhalten.
Wer klagen will, muss zwingend Einspruch einlegen. Und dann muss er seine Klage klug aufbauen und begründen. Manche Klage ging den Bach hinunter, weil die Rechtslage nicht erkannt worden war.
Austausch hilft
Die wahre Geschichte von Thomas M. zeigt aber auch, dass es schwierig werden kann, das Zusammenspiel von Kirchen, Finanzbehörden und Gerichten anzugreifen.
Anderseits ist die Rechtslage „eindeutig“, was zur Hoffnung berechtigt. Es ist sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten. Damit dieser inhaltlich und verfahrensmäßig gut agieren kann, sollte er die hier vorgelegte Analyse und Dokumentation der Rechtslage und die Mängel der einschlägigen Rechtsprechung zur Kenntnis nehmen.
Es gibt in Deutschland mindestens eine Million glaubensverschiedene Ehen, weil 6,3 Mio. verheiratete Männer keiner Kirche angehören, aber nur 5,3 Mio. verheiratete Frauen. 98% aller steuerpflichtigen Ehepaare lassen sich zusammenveranlagen, 79% davon sind Doppelverdiener. (vgl. II 1.3) Man darf also annehmen, dass etliche Hundertausend Ehen das höhere besondere Kirchgeld zahlen, obwohl nur Kircheneinkommensteuer zu entrichten wäre. Das dürfte zwar zumeist nur wenige hundert Euro pro Jahr ausmachen. Aber über die Jahre und Jahrzehnte summiert sich das schon auch – auf beiden Seiten.
Man kann davon ausgehen, dass das eine oder andere Verfahren läuft. Wir wissen, dass kirchlicherseits die Verfahren zentral verfolgt werden und dass ein Informationsaustausch über Konfessionsgrenzen hinweg stattfindet.
Wir halten es daher für hilfreich, dass Betroffene und Interessierte sich austauschen. Wir können, dürfen und wollen keine individulle Rechtsberatung betreiben. Aber wir könnten uns vorstellen, dass der Austausch von Erfahrungen auch dem Einzelnen und seinem Anwalt bei seinem Vorgehen helfen kann.
Mitmachen
Kirchgeld-Klage.info nimmt gerne verlässliche Informationen über Verwaltungsakte, Klagen, Gerichtsentscheidungen usw. entgegen, um das Bild zum besonderen Kirchgeld weiter abzurunden und um weitere Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Wir stellen uns vor, dass sich aus dem jetzigen Informationsangebot mit der Zeit eine Informationsplattform entwickelt, in der mehr Leute als nur die jetzige Redaktion aktiv sind.
Wer hier mitwirken will, ist willkommen – jeder nach seinen Zielen und Möglichkeiten.
- Wir sind für Hinweise auf fehlende Themen oder redaktionelle oder sachliche Fehler dankbar, v.a., wenn sie mit einem konstruktiven Vorschlag verbunden sind.
- Noch lieber sind uns Beiträge, die das Informationsangebot dieser Seite weiter verbessern. Dazu zählen insbesondere auch Unterlagen über Einsprüche, Klagen, gerichtliche Entscheidungen usw. (in der gebotenen Neutralisierung versteht sich).
- Auch die Übermittlung von nicht publizierten Urteilen ist hilfreich, weil wir sie dann hier besprechen können.
- Gleiches gilt für Klagebegründungen, Begründungen von Nichtzulassungsbeschwerden usw.. Die Kirchen kennen alle diese Dokumente, weil sie in der Regel am Verfahren beteiligt sind, sei es als Beklagte oder als Beigeladene.
- Besonders hilfreich wäre es, wenn Rechtskundige sich einbringen, sei es mit Korrekturen, Anregungen, Fundstellen oder eigenen Beiträgen.
- Nützlich ist es natürlich auch, andere auf diese Seite aufmerksam zu machen. Das können Freunde, ein Forum oder auch die Redaktion der Lokalzeitung sein.
Zur Kontaktaufnahme bitten wir, die folgende E-Mail-Adresse zu verwenden:
. kirchgeld(at)atheismus.de.
Dazu sicherheitshalber nochmals der Hinweis, dass wir keine Einzelfallberatung leisten können, dürfen und wollen.
Stand 10/2016
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