Abkürzungen etc.

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Fußnoten stehen blau in eckigen Klammern. [27]

 

Begriffe:

  • Der Begriff „Kirche“ steht zunächst für die großen, etablierten Religionsgemeinschaften, i.w. evang. und kath.
  • „Kirche“ wird aber auch als Obergriff für alle kirchensteuerlich relevanten Gemeinschaften verwendet, weil die entsprechenden Gesetze nun mal „Kirchensteuergesetze“ heißen und „Kirchensteuern“ erhoben werden.
  • Die Begriffe „Religionsgemeinschaft“ und „Glaubensgemeinschaft“ werden synonym verwendet und stehen für religiös ausgerichtete Gemeinschaften, die auch „Kirchen“ sein können. Das GG (bzw. die WRV) spricht hier von „Religionsgesellschaften“
  • „Weltanschauungsgemeinschaft“ bezeichnet nicht-religiöse Vereinigungen.
  • Je nach Thema kann es vorkommen, dass diese Terminologie nicht immer ganz stringent eingehalten wird. Aus dem Kontext sollte aber jederzeit klar sein, welche Gruppierung gemeint ist.

 

Abkürzungen:

Abs.                          Absatz (in Gesetzen o.ä.)

AO                            Abgabenordnung

AEAO                       Anwendungserlass zur Abgabenordnung

Art.                           Artikel (des Grundgesetzes)

BaWü                       Baden-Württemberg

BFH                          Bundesfinanzhof

BFHE                       Entscheidungen des BFH (Veröffentlichungsreihe)

BGB                          Bürgerliches Gesetzbuch

BGH                          Bundesgerichtshof

BMFi                         Bundesministerium der Finanzen

BMI                           Bundesministerium des Inneren

BStBl.                       Bundessteuerblatt

BTDrucks.                Bundestags-Drucksache

BVerfG                      Bundesverfassungsgericht

BVerfGE                   Entscheidungen des BVerfG (Veröffentlichungsreihe)

BVerfGG                   Bundesverfassungsgerichtsgesetz

BVerwG                    Bundesverwaltungsgericht

BVerwGE                 Entscheidungen des BVerwG (Veröffentlichungsreihe)

EFG                          Entscheidungen der Finanzgerichte (Veröffentlichungsreihe)

EKD                          Evangelische Kirche Deutschlands

ELSTER                   Elektronische Steuererklärung (IT-System)

ESt                            Einkommensteuer

EStG                         Einkommensteuergesetz

FG                             Finanzgericht

FGO                          Finanzgerichtsordnung

FN                             Fußnote

GG                            Grundgesetz

HH                            Hansestadt Hamburg

i.H.v.                         in Höhe von

KdöR                       Körperschaft des öffentlichen Rechts

KirchE                      Entscheidungen in Kirchensachen (Veröffentlichungsreihe)

KiESt                        Kircheneinkommensteuer, 8 od. 9 % von der ESt

Kirchgeld                 Form der Kirchensteuer, getrennt von der KiESt

KiSt                          Kirchensteuer, Oberbegriff über KiESt, Kirchgeld usw.

KiStB                        Kirchensteuerbeschluss (der jeweiligen Kirche), meist jährlich

KiStG NW                Kirchensteuergesetz Nordrhein-Westfalen

KiStG                        (staatliches) Kirchensteuergesetz des Bundeslandes

KiStO                        (kirchliche) Kirchensteuerordnung der Landeskirchen bzw. Diözesen

m.w.N.                      Mit weiteren Nachweisen, also z.B. Angabe von Urteilen

NZB                          Nichtzulassungsbeschwerde (beim BFH)

OLG                          Oberlandesgericht

OVG                          Oberverwaltungsgericht (je nach Bundesland auch VGH)

p.a.                            pro Jahr

Red.                          Redaktion (z.B. wenn Zitate durch die Redaktion ergänzt wurden)

StO                           Steuerordnung einer Kirche oder Religionsgemeinschaft

StGB                         Strafgesetzbuch

VG                             Verwaltungsgericht

VGH                          Verwaltungsgerichtshof (je nach Bundesland auch OVG)

VWGO                      Verwaltungsgerichtsordnung

WRV                         Weimarer Reichsverfassung. Art. 140 GG enthält Artikel der WRV

 

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