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Begriffe:
- Der Begriff „Kirche“ steht zunächst für die großen, etablierten Religionsgemeinschaften, i.w. evang. und kath.
- „Kirche“ wird aber auch als Obergriff für alle kirchensteuerlich relevanten Gemeinschaften verwendet, weil die entsprechenden Gesetze nun mal „Kirchensteuergesetze“ heißen und „Kirchensteuern“ erhoben werden.
- Die Begriffe „Religionsgemeinschaft“ und „Glaubensgemeinschaft“ werden synonym verwendet und stehen für religiös ausgerichtete Gemeinschaften, die auch „Kirchen“ sein können. Das GG (bzw. die WRV) spricht hier von „Religionsgesellschaften“
- „Weltanschauungsgemeinschaft“ bezeichnet nicht-religiöse Vereinigungen.
- Je nach Thema kann es vorkommen, dass diese Terminologie nicht immer ganz stringent eingehalten wird. Aus dem Kontext sollte aber jederzeit klar sein, welche Gruppierung gemeint ist.
Abkürzungen:
Abs. Absatz (in Gesetzen o.ä.)
AO Abgabenordnung
AEAO Anwendungserlass zur Abgabenordnung
Art. Artikel (des Grundgesetzes)
BaWü Baden-Württemberg
BFH Bundesfinanzhof
BFHE Entscheidungen des BFH (Veröffentlichungsreihe)
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BGH Bundesgerichtshof
BMFi Bundesministerium der Finanzen
BMI Bundesministerium des Inneren
BStBl. Bundessteuerblatt
BTDrucks. Bundestags-Drucksache
BVerfG Bundesverfassungsgericht
BVerfGE Entscheidungen des BVerfG (Veröffentlichungsreihe)
BVerfGG Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerwG Bundesverwaltungsgericht
BVerwGE Entscheidungen des BVerwG (Veröffentlichungsreihe)
EFG Entscheidungen der Finanzgerichte (Veröffentlichungsreihe)
EKD Evangelische Kirche Deutschlands
ELSTER Elektronische Steuererklärung (IT-System)
ESt Einkommensteuer
EStG Einkommensteuergesetz
FG Finanzgericht
FGO Finanzgerichtsordnung
FN Fußnote
GG Grundgesetz
HH Hansestadt Hamburg
i.H.v. in Höhe von
KdöR Körperschaft des öffentlichen Rechts
KirchE Entscheidungen in Kirchensachen (Veröffentlichungsreihe)
KiESt Kircheneinkommensteuer, 8 od. 9 % von der ESt
Kirchgeld Form der Kirchensteuer, getrennt von der KiESt
KiSt Kirchensteuer, Oberbegriff über KiESt, Kirchgeld usw.
KiStB Kirchensteuerbeschluss (der jeweiligen Kirche), meist jährlich
KiStG NW Kirchensteuergesetz Nordrhein-Westfalen
KiStG (staatliches) Kirchensteuergesetz des Bundeslandes
KiStO (kirchliche) Kirchensteuerordnung der Landeskirchen bzw. Diözesen
m.w.N. Mit weiteren Nachweisen, also z.B. Angabe von Urteilen
NZB Nichtzulassungsbeschwerde (beim BFH)
OLG Oberlandesgericht
OVG Oberverwaltungsgericht (je nach Bundesland auch VGH)
p.a. pro Jahr
Red. Redaktion (z.B. wenn Zitate durch die Redaktion ergänzt wurden)
StO Steuerordnung einer Kirche oder Religionsgemeinschaft
StGB Strafgesetzbuch
VG Verwaltungsgericht
VGH Verwaltungsgerichtshof (je nach Bundesland auch OVG)
VWGO Verwaltungsgerichtsordnung
WRV Weimarer Reichsverfassung. Art. 140 GG enthält Artikel der WRV
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